Schutzgebiete auf Rügen
Im Westen von Rügen beginnt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, der sich über den Bug, Hiddensee und Zingst bis zum Darß erstreckt und die Gewässer drumherum mit einschließt.
Der nördliche Teil Jasmunds mit der Stubnitz und der Kreideküste bildet den Nationalpark Jasmund.
Weite Buchenwälder, Schilf- und Sandstrände, schroffe Steilküsten, Bodden, Wieken, offenes Meer – das Biosphärenreservat Südost-Rügen umfasst all dies auf einer Fläche von 23.500 Hektar, wovon annähernd die Hälfte aus Bodden und Meer besteht. Zum Reservat gehören die Halbinsel Mönchgut, die Granitz, der Bereich rund um Putbus bis zum Rügenschen Bodden, die Insel Vilm sowie die dies Gebiet umschließenden Wasserflächen.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Naturschutzgebieten auf Rügen und Hiddensee:
- Insel Vilm
- Schmale Heide mit Steinfeldern
- Schoritzer Wiek
- Goor-Muglitz
– Muglitzer Boddenufer
– Freetzer Niederung und Goor - Mönchgut:
Südperd, Zicker, Lobber Ort, Salzwiesen bei Middelhagen, Schafberg bei Mariendorf, Nordperd, Göhrener Litorinakliff und Baaber Heide, Having, Reddevitzer Höft, Neuensiener und - Selliner See
– Westufer Selliner See
– Neuensiener See
– Hügel bei Neuensien - Wreecher See
- Kniepower See und Katharinensee
- Tetzitzer See mit Halbinsel Liddow und
Banzelvitzer Berge - Spyckerscher See und Mittelsee
- Nordufer Wittow mit Hohen Dielen
- Schmachter See und Fangerien
- Dornbusch und Schwedenhagener Ufer
- Dünenheide auf der Insel Hiddensee
- Neuendorfer Wiek
- Küstenzonen des Wieker Boddens und Rassower Stroms
Schutzgebiete sind nicht allein für bedrohte Pflanzen und Tiere da. Auch dem Menschen bieten sie Erholung, Ruhe und Besinnung in naturnaher Umgebung. Es ist eine logische Notwendigkeit, uns und unseren Kindern zumindest einige Stücke Natur in ihrer Ursprünglichkeit zu bewahren, indem die o.a. Nationalparks, das Biosphärenreservat Südost-Rügen und Naturschutzgebiete ausgewiesen und gepflegt werden. Dass sich die Besucher dieser Schutz-Zonen dort auch angemessen verhalten, sollte eine Selbstverständlichkeit sein – d.h. nur die ausgewiesenen Wege benutzen, Störungen der dort lebenden Tiere und Pflanzen vermeiden. Wildes Campen – und sei es auch nur für eine Nacht – ist in den Schutzzonen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
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